Übersicht über die anzuwendenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkung
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit.
Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die
jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in
Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige
Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
| Veranstalter |
einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens -
zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit
anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im
voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende
und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu
erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise -
auch Veranstalter der Reise sein. |
| Vermittler |
einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die
Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der
Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der
Regel Vermittler der Reise. |
| Leistungsträger |
ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung
erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc. |
| Reisevertragsrecht |
ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der
Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt
das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der
Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht
anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc.
veranstaltergleich angeboten werden. |
| Anbieter |
von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden
Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote,
insbesondere für
- Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und
Schiffsverkehr,
- Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in
Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern u.ä.,
- Ausflüge,
- Mietangebote für Fahrzeuge,
- Versicherungsleistungen, etc.
unterbreiten. |
In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen
Sie über diese Website auswählen und buchen, sind die jeweils für diese
Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten
Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle der
Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere
Vermittlungsbedingungen
und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen
gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters
bzw. Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen
sind, gelten unsere eigenen
Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden
Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die
Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der
Nutzung der Website und die
Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden
Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
|
| |
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere
Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die
Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend
seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere
Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung. |
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen
Leistungen für Dritte
|
| |
| 1. |
Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter
von (Pauschal-) Reisen sowie sonstigen Anbietern von
Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf
und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der
Leistung beteiligt. Anderes gilt nur, wenn wir im
Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder
gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in
Teil D) geregelten Reisebedingungen. |
| 2. |
Die von uns im Internet dargestellten Angebote
stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder
des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der
Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis
kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung
zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag
erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes
dar. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer
verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter
oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die
Annahme des Angebots des Kunden erklärt. |
| 3. |
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die
Durchführung der auf der Website präsentierten oder
gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine
Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der
Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote.
Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/
Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt. |
|
3. Serviceentgelt
|
| |
| 1. |
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf
die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten
und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür
Serviceentgelte erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte
entnehmen Sie bitte der Übersicht der Serviceentgelte.
In einzelnen Fällen sind die Serviceentgelte auch in den
Buchungsmasken gesondert ausgewiesen. |
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende Serviceentgelte:
Bahn
|
| Fahrplanauskünfte |
je Reiseziel |
EUR 3,00 |
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung
|
| bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € |
je Fahrausweis |
EUR 5,00 |
| ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
| Fahrausweisrücknahme |
je Fahrausweis |
EUR 10,00 |
| Gruppenfahrscheine |
je Gruppenfahrschein |
EUR 20,00 |
Fähren
|
| Fahrplanauskunft |
je Reiseziel |
EUR 5,00 |
| Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
| Umbuchung/Stornierung von Fährtickets |
je Vorgang |
EUR 20,00 |
Flug
|
| Vertriebs- und Servicepauschale
innerdeutsch/europäisch |
|
|
| bis zu einen Flugpreis von 150,- € (brutto) |
je Ticket |
EUR 25,00 |
| ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto) |
je Ticket |
EUR 45,00 |
| Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental |
je Ticket |
EUR 65,00 |
| Zuschlag Papierflugschein |
je Ticket |
EUR 10,00 |
| Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen |
je Ticket |
EUR 15,00 |
| Bestellung von Low-Cost-Flügen |
je Ticket |
EUR 20,00 |
Hotels und Mietwagen
|
| Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
| Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
Visa
|
| Visa-Besorgung (+ Visagebühren, inkl. Porto) |
je Vorgang |
EUR 25,00 |
Sonstige Entgelte
|
| Ausarbeitung individueller Reiseangebote* |
je Reiseziel |
EUR 25,00 |
| Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck |
je Vorgang |
EUR 10,00 |
*Verrechnung erfolgt bei Buchung der Reise
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder
Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte
erheben wir 1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum
Disagio. Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit
gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein
Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den
Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
| 2. |
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen
der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort
fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat
der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte
Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu
entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas
anderes vereinbart. |
|
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter
und Leistungserbringer
|
| |
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort
vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den
einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar
gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen
über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung
sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein. Der Kunde ist
verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der
anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe
auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die
Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar
gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht
berufen. |
5. Pflichten des Kunden
|
| |
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber
unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu
geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt
bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung. |
6. Versicherungen
|
| |
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des
Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
- einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall
oder Krankheit,
- Reisegepäckversicherung,
- Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der
Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt
ausschließlich dem Kunden. |
7. Zahlung des Preises
|
| |
| 1. |
Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in
Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen,
geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die
Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte. |
| 2. |
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen
Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer
Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der
Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im
Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den
Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern
wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters
erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe
von bis zu 20% des Reisepreises. |
| 3. |
Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Entgelte,
die uns oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf
eine Buchung mit Kreditkarte oder per Banklastschrift
entstehen, zusätzlich zu berechnen. Der Kunde wird über
entsprechende Entgelte benachrichtigt. Wir behalten uns
vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei
Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den
Kunden weiterzuberechnen. |
|
8. Haftung
|
| |
| 1. |
Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die
Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass
die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt
vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und
Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die
sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die
korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die
Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB
nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. |
| 2. |
Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht
sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren
Informationen, Software und sonstigen Daten,
insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und
Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell,
vollständig und richtig sind. |
| 3. |
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit
von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns
diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe. |
| 4. |
Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht
Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter
Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). |
| 5. |
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung von uns auf
vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem
Fall auf den dreifachen Wert der gebuchten Leistung
begrenzt. |
| 6. |
Wir haften nicht für den nicht von uns zu
vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und
Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw.
Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer
Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten
Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht
für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der
Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder
unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung
handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das
Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. |
| 7. |
Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter
bzw. Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind
vom Kunden - unter Wahrung der dafür vorgesehenen
Fristen - allein beim Veranstalter bzw. Anbieter in der
dafür vorgesehenen Form geltend zu machen. |
|
9. Ausschlussfrist und Verjährung
|
| |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber uns geltend zu
machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber uns in einem Jahr
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten
Leistung. |
D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
|
| |
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden
Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir
Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des § 651a
Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im
Teil A)
Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen
Voraussetzungen die Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise
vorliegt. |
1. Abschluss des Reisevertrages
|
| |
| 1. |
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als
Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der
dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet.
Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in
der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog,
oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung
in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich,
fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen. |
| 2. |
Die von uns im Internet oder in sonstigen der
Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der
Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN
verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt
durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. |
| 3. |
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag
erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes
dar. |
| 4. |
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form,
erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet
durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir
die Reisebestätigung zur Verfügung. |
|
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
|
| |
| 1. |
Allein maßgeblich für die vom Veranstalter
geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im
Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere
Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der
dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit
Vertragsbestandteil, wie in der im Internet
veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf
ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit
dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche
Vereinbarungen. |
| 2. |
Änderungen und Abweichungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. |
| 3. |
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. |
| 4. |
Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. |
| 5. |
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir
in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen. |
|
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der
Reiseunterlagen
|
| |
| 1. |
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine
Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des
Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis
angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor
Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden
kann. |
| 2. |
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der
Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden. |
| 3. |
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen
Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht
möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre
Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten
geeigneter Weise übermitteln. |
|
4. Preiserhöhung
|
| |
| 1. |
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
| 1. |
Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen: |
|
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. |
|
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen. |
|
| 2. |
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden. |
| 3. |
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren. |
| 4. |
Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon
in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur
zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. |
| 5. |
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns
gegenüber geltend zu machen. |
|
5. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
|
| |
| 1. |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den
Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor
Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der
Veranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder
ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des
Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal
pro Person wie folgt berechnen: |
a) bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
- ab Nichtantritt 75%
b) bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
- dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
- dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%
| 2. |
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen,
dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. |
| 3. |
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. |
| 4. |
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein
Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl
werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist
eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen. |
|
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
|
| |
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen
Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden
Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. |
7. Kündigung durch uns aus Gründen im
Verhalten des Reisenden
|
| |
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich
der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. |
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
|
| |
| 1. |
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl
können wir nur dann zurücktreten, wenn |
|
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise
die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu
welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim
Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und |
|
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung
deutlich lesbar hingewiesen wurde. |
| 2. |
Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor
dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen
sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich. |
| 3. |
Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht
durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich
zurückerstattet. |
|
9. Beschränkung der Haftung
|
| |
| 1. |
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, |
|
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder |
|
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. |
| 2. |
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. |
| 3. |
Der Veranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. |
| 4. |
Der Veranstalter haftet jedoch |
|
a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten, |
|
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich
geworden ist. |
|
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
|
| |
| 1. |
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. |
| 2. |
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine
örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an
uns direkt zu richten. |
| 3. |
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben,
behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er
schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren. |
| 4. |
Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel
nicht anzuzeigen, so stehen Ihnen Ansprüche nicht zu.. |
| 5. |
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der
Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens
jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens
bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der
Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur
Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im
Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. |
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11. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
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| 1. |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei
Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen
gemäß Ziffer 9.5. Diese sind bei Gepäckverlust binnen 7
Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach
Aushändigung, zu melden. |
| 2. |
Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
der Reise nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist
bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der
Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. |
| 3. |
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der
gesetzlichen Verjährungsfrist. |
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12. Pass-, Visa-, und
Gesundheitsbestimmungen
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| 1. |
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die
Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
unterrichtet werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften
gehen wird davon aus, dass keine Besonderheiten in der
Person des Reisenden bzw. eines Mitreisenden (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit etc.) oder
Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft
bekannt sein müssen. |
| 2. |
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist. |
| 3. |
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll-
und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den
Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
unterrichtet wurde. |
| 4. |
Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions-
und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt
bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten. |
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13. Informationspflicht zur Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
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Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet,
den Reisenden bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende
Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende
entsprechend zu informieren, sobald die ausführende
Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer
unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die
ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005
begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der
Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen
keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende
Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in
zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte ?gemeinschaftliche Liste� unsicherer
Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar. |
E) Die vorgenannten Regelungen gelten für diese
Website und den hier benannten Veranstalter:
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3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem
Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für
unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit
Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80%
des Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit
Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements,
auch bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
des Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
- ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
- Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des
Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt
pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können
sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für
Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung,
der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach
Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem.
Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt
nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen
sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des
Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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